1. Dezember 2017
Notar
Der Notar ist meist freiberuflich tätig und wird von Justizverwaltung zur Vornahme von Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit öffentlich bestellt. Notare sind mit öffentlichem Glaube versehene Amtspersonen, die das Recht haben, Beurkundungen und Beglaubigungen vorzunehmen.