30. April 2018
Testamentsvollstreckervermerk
Ist eine Verfügungsbeschränkung im Grundbuch, die besagt, dass der Vollstrecker während der Zeit der Testamentsvollstreckung das Grundstück verwaltet d. h. er kann es Verkaufen und das Eigentum an Dritte übertragen. Somit ist der Erbe in dieser Zeit von der Verwaltung der Nachlässe gem. § 2205 BGB i.V.m. § 2211 BGB ausgeschlossen.